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Bundesverband-Wintergarten e.V

Wärmeschutz Verordnung EnEV

Seit Oktober 2009 gilt die neue Energiesparverordnung EnEV.

Das heißt für Sie :

Verschärfung der Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten beim erstmaligen Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen im Gebäudebestand.

Bei Wohnwintergärten die mit dem Gebäude direkt verbunden sind und eine Innentemperatur von mehr als 19 Grad haben folgt daraus :

  • Für Dächer ein Uw von 1,6 W/m^2 K (Gesamtwert)
  • Für Elemente (Fenster/Türen) ein Uw von 1,3 W/m^2 K (Gesamtwert)

Auch hier bieten wir Ihnen gerne passende Lösungen aus unserem Wintergartenprogramm an. Unsere Produkte sind hierfür vom Institut Rosenheim zugelassen.

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